AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertrag
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.
- Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Rhy Reinigung GmbH.
- Die Firma Rhy Reinigung GmbH darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
- Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.
- Pflichten ( Rhy Reinigung GmbH )
- Die Firma Rhy Reinigung GmbH verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Rhy Reinigung GmbH verursacht werden, haftet die Rhy Reinigung GmbH.
- Die Firma Rhy Reinigung GmbH haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet die Firma Rhy Reinigung GmbH nicht.
- Die Firma Rhy Reinigung GmbH kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
- Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Die Firma Rhy Reinigung GmbH hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden unter den nachfolgenden Einschränkungen weder an Dritte verkauft noch weitergegeben.
- Pflichten Vertragspartner
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
- Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch die Rhy Reinigung GmbH, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Rhy Reinigung GmbH ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
- Gewährleistung
- Die durch Rhy Reinigung GmbH erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.
- Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von Rhy Reinigung GmbH entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
- Die Gewährleistungspflicht von Rhy Reinigung GmbH entfällt, wenn der Vertragspartner die von Rhy Reinigung GmbH erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.
- Verrechnung der Leistung
- Die von Rhy Reinigung GmbH erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.
- Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden, werden dem Vertragspartner telefonisch mitgeteilt. Wenn der Vertragspartner diese genehmigt, wird die Rhy Reinigung GmbH die Zusatzleistungen erbringen und dem Vertragspartner separat belasten.
- Kündigung
- Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.
- Aufträge, die innerhalb von weniger als 7 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn die Leistungserbringung kann ohne Beeinflussung von Rhy Reinigung GmbH, nicht mehr erbracht werden.
- Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, kann dieser jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
- Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder Rhy Reinigung GmbH nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
- Gerichtsstand
- Gerichtsstand der Rhy Reinigung GmbH ist Diepoldsau. Es gilt das Schweizerische Recht.